Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Ausbildungskommission

Präsidentin /
Verbindung zu anderen Organisationen
Fausch Annagreth
Zivilstandsamt
Klostergasse 11
7002 Chur
annagreth.fausch(at)chur.ch
Tel. 081 254 49 72
Fax 081 254 58 72
Vizepräsidentin /
Ausbildung deutschsprachige Schweiz
Kamer Nadja
Zivilstandsamt
Bergstr. 20
8702 Zollikon
nadja.kamer(at)zollikon.ch
Tel. 044 395 35 07
Fax 044 395 38 90
LehrmittelAmstutz Franzini Antonia
Zivilstandsamt Stans
Bahnhofplatz 3
6371 Stans
Antonia.Amstutz(at)nw.ch
Tel. 041 618 72 55
Fax 041 618 72 54
Ausbildung französische SchweizPerret Michel
chemin du Pré-d'Yverdon 8
1066 Epalinges
michelperret(at)sunrise.ch
Tel. 021 784 05 15
Fax 021 784 05 15
Verbindung zum Vorstand des SVZ Steinmann Rolf
Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich
Stadthaus
Postfach
8022 Zürich
rolf.steinmann(at)zuerich.ch
Tel. 044 412 37 17
Ausbildung italienische SchweizZoppi Giovanna
Ufficio circondariale di stato civile
Via Magoria 4
6500 Bellinzona
giovanna.zoppi(at)ti.ch
Tel 091 815 82 15
Fax 091 815 82 19
SekretariatSchweizer Brigitte
Weiterbildung BV Bern
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern
brigitte.schweizer(at)bwdbern.ch
Tel. 031 330 19 89
Fax 031 330 19 80
 

Dokument anzeigenReglement der im Zivilstandswesen tätigen Personen (187kB)
 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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