Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Prüfungskommission

PräsidentinInglin Silvia Zivilstandsamt Innerschwyz
Herrengasse 17/PF 253
6431 Schwyz
silvia.inglin(at)gemeindeschwyz.ch
Tel. 041 819 07 17
VizepräsidentinVocat Frédérique
Office de l'état civil
Av. Gd-St-Bernard 4
1920 Martigny
Etatcivil-Martigny(at)admin.vs.ch
Tel 027 721 22 06
Fax 027 721 22 08
 Banderet Karin
Office de l'état civil
Av. Petit-Senn 46
1225 Chêne-Bourg
k.banderet(at)chene-bourg.ch
Tel 022 869 41 12
Fax 022 348 15 80
 Baumann Ronald
Zivilstandsamt Oberaargau und Ausweiszentrum Langenthal
Melchnaustrasse 28
4900 Langenthal
ronald.baumann(at)pom.be.ch
Tel 031 635 42 71
 Lava Vincenzo
Ufficio cantonale della stato civile
Via Carlo Salvioni 14/CP
6501 Bellinzona
vincenzo.lava(at)ti.ch
Tel. 091 814 17 62
Verbindunsperson SVZPescio Gian Carlo
Zivilstandsamt
Klostergasse 11
7002 Chur
giancarlo.pescio(at)chur.ch
Tel 081 254 49 97
Fax 081 254 49 74
 Schifferle Karin
Amt für Migration und Personenstand Kanton Bern
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Eigerstr. 73
3011 Bern
karin.schifferle(at)pom.be.ch
Tel 031 633 73 73
 Schweizer Brigitte
Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern
brigitte.schweizer(at)bwdbern.ch
Tel 031 330 19 89
Fax 031 330 19 80
PrüfungsleiterSchneider Thomas
Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung
Papiermühlestr. 65
3014 Bern
thomas.schneider(at)bwdbern.ch
Tel 031 330 19 92
Fax 031 330 19 80


Mitglieder der Prüfungskommission


1. Wahl und Zusammensetzung der Prüfungskommission
 
Die Kommission setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern mit einschlägiger Erfahrung im Zivilstandswesen zusammen. Die Mitglieder werden vom Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Alle Landesteile und Sprachgebiete sollten idealerweise vertreten sein. Die Prüfungskommission, die eine prägende Wirkung auf das Schweizerische Zivilstandswesen hat, muss sie stets im Gesamtinteresse des Berufsstandes handeln. Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst (Organigramm siehe Anhang).

Aufgaben der Prüfungskommission

  • Erlässt Weisungen zur Prüfungsordnung
  • Setzt die Prüfungsgebühren gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) fest
  • Setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest
  • Bestimmt das Prüfungsprogramm
  • Veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch
  • Wählt die Experten und Expertinnen und setzt sie ein
  • Entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss
  • Entscheidet über die Abgabe des Fachausweises
  • Behandelt die Anträge und Beschwerden
  • Sorgt für die Rechnungsführung und die Korrespondenz

Die Prüfungskommission kann einzelne Aufgaben und die Geschäftsführung einer oder mehreren Schulen übertragen.
 
 
Wahl der Experten und Expertinnen
 
Die Experten und Expertinnen werden von der Prüfungskommission ernannt. Es muss sich um gut ausgewiesene Fachspezialisten im Zivilstandswesen mit längerer Berufserfahrung handeln. Von entscheidendem Vorteil ist die Erfahrung im Ausbildungswesen.
Die Experten und Expertinnen bereiten die schriftliche und die mündliche Prüfung vor und führen sie unter der Aufsicht der Prüfungskommission durch. Sie korrigieren die Prüfungsarbeiten und bewerten die mündliche Prüfung. Die mündliche Befragung erfolgt jeweils zu zweit, wobei ein Protokoll erstellt wird.
Die Experten und Expertinnen entscheiden zusammen mit der Prüfungskommission, ob die Prüfung bestanden worden ist.
Die Prüfungskommission behandelt allfällige Beschwerden gegen den Entscheid.
 
 
Informationen zum Eidg. Fachausweis und zur nächsten Prüfung
 
Grundlagen
 
Für die Ablegung der Prüfung sind folgende Grundlagen massgebend:
- Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte 
- Wegleitung zur Prüfungsordnung                                             
- Lerninhalte und Lernziele          
                     
Prüfung


Die nächsten Prüfungen finden am 16. und 17. (schriftlich) und am 23./24. August 2011 (mündlich) in Bern statt. 

  

Vorbereitung

Um die anspruchsvolle Prüfung für den eidgenössischen Fachausweis als Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter erfolgreich absolvieren zu können, empfiehlt die Prüfungskommission allen interessierten Personen den vom Schweizerischen Verband für das Zivilstandswesen, beziehungsweise von dessen Ausbildungskommission, angebotenen Vorbereitungskurs zu besuchen.

Zulassung

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet gemäss Art. 3.3 der Prüfungsordnung die Prüfungskommission. Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt.

Prüfungsort

Die mündliche und schriftliche Prüfung findet im Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung, Papiermühlestrasse 65, 3014 Bern, statt. Als Prüfungsleiter hat die Prüfungskommission Herrn Jörg Aebischer, Direktor des Bildungszentrums für Wirtschaft und Dienstleistung, Bern, eingesetzt.   www.bwdbernch

 

Ausschreibung


Die Prüfung wird auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für das Zivilstandswesen publiziert.


Anmeldung


Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich mittels separatem Anmelde-Formular zu erfolgen. Das Formular wird einerseits am Vorbereitungskurs abgegeben, oder kann zu gegebener Zeit auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen herunter geladen oder beim Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung in Bern bestellt werden.

www.bwdbern.ch

 

Auskunft


Fachlich: Silvia Kryenbühl, Zivilstandsamt Innerschwyz, herrengasse 17/F 253, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 07 17

silvia.kryenbuehl@gemeindeschwyz.ch

 


oder


Organisatorisch: Jörg Aebischer, Direktor Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung, Papiermühlestrasse 65, 3014 Bern Tel. 031 / 330 19 92; Email: joerg.aebischer@bwdbern.ch

 


Bildungszentrum für Wirtschaft und

Dienstleistung
Weiterbildung Zivilstandswesen
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern
Tel. 031 330 19 89
E-Mail: brigitte.schweizer@bwdbern.ch
www.bwdbern.ch


 





 

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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