Mitglieder der Prüfungskommission
1. Wahl und Zusammensetzung der Prüfungskommission Die Kommission setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern mit einschlägiger Erfahrung im Zivilstandswesen zusammen. Die Mitglieder werden vom Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Alle Landesteile und Sprachgebiete sollten idealerweise vertreten sein. Die Prüfungskommission, die eine prägende Wirkung auf das Schweizerische Zivilstandswesen hat, muss sie stets im Gesamtinteresse des Berufsstandes handeln. Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst (Organigramm siehe Anhang).
Aufgaben der Prüfungskommission
- Erlässt Weisungen zum Prüfungsreglement
- Setzt die Prüfungsgebühren gemäss Gebührenregelung vom 31.12.1997 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) fest
- Setzt den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung fest
- Bestimmt das Prüfungsprogramm
- Veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Prüfung durch
- Wählt die Experten und Expertinnen und setzt sie ein
- Entscheidet über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss
- Entscheidet über die Abgabe des Fachausweises
- Behandelt die Anträge und Beschwerden
- Sorgt für die Rechnungsführung und die Korrespondenz
Die Prüfungskommission kann einzelne Aufgaben und die Geschäftsführung einer oder mehreren Schulen übertragen. Wahl der Experten und Expertinnen Die Experten und Expertinnen werden von der Prüfungskommission ernannt. Es muss sich um gut ausgewiesene Fachspezialisten im Zivilstandswesen mit längerer Berufserfahrung handeln. Von entscheidendem Vorteil ist die Erfahrung im Ausbildungswesen. Die Experten und Expertinnen bereiten die schriftliche und die mündliche Prüfung vor und führen sie unter der Aufsicht der Prüfungskommission durch. Sie korrigieren die Prüfungsarbeiten und bewerten die mündliche Prüfung. Die mündliche Befragung erfolgt jeweils zu zweit, wobei ein Protokoll erstellt wird. Die Experten und Expertinnen entscheiden zusammen mit der Prüfungskommission, ob die Prüfung bestanden worden ist. Die Prüfungskommission behandelt allfällige Beschwerden gegen den Entscheid. Informationen zum Eidg. Fachausweis und zur nächsten Prüfung Grundlagen Für die Ablegung der Prüfung sind folgende Grundlagen massgebend: - Reglement über die Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte - Wegleitung zum Prüfungsreglement - Lerninhalte und Lernziele Prüfung
Die nächsten Prüfungen finden am 17. und 18. (schriftlich) und am 24./25. August 2010 (mündlich) in Bern statt.
Vorbereitung
Um die anspruchsvolle Prüfung für den eidgenössischen Fachausweis als Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter erfolgreich absolvieren zu können, empfiehlt die Prüfungskommission allen interessierten Personen den vom Schweizerischen Verband für das Zivilstandswesen, beziehungsweise von dessen Ausbildungskommission, angebotenen Vorbereitungskurs zu besuchen.
Zulassung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet gemäss Art. 3.3 der Prüfungsordnung die Prüfungskommission. Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Prüfungsort
Die mündliche und schriftliche Prüfung findet im Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung, Papiermühlestrasse 65, 3014 Bern, statt. Als Prüfungsleiter hat die Prüfungskommission Herrn Jörg Aebischer, Direktor des Bildungszentrums für Wirtschaft und Dienstleistung, Bern, eingesetzt. www.bwdbernch
Ausschreibung
Die Prüfung wird auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für das Zivilstandswesen publiziert.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich mittels separatem Anmelde-Formular zu erfolgen. Das Formular wird einerseits am Vorbereitungskurs abgegeben, oder kann zu gegebener Zeit auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen herunter geladen oder beim Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung in Bern bestellt werden.
www.bwdbern.ch
Auskunft
Fachlich: Silvia Kryenbühl, Zivilstandsamt Innerschwyz, herrengasse 17/F 253, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 07 17
silvia.kryenbuehl@gemeindeschwyz.ch
oder
Organisatorisch: Jörg Aebischer, Direktor Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung, Papiermühlestrasse 65, 3014 Bern Tel. 031 / 330 19 92; Email: joerg.aebischer@bwdbern.ch
Bildungszentrum für Wirtschaft und
Dienstleistung Weiterbildung Zivilstandswesen Papiermühlestrasse 65 3014 Bern Tel. 031 330 19 89 E-Mail: brigitte.schweizer@bwdbern.ch www.bwdbern.ch
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