Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Neues aus dem Vorstand

Antwort EAZW

 

Das EAZW hat mit Schreiben vom 16. September 2011 bereits auf unsere drei Anträge reagiert; Antwort nachstehend.

Dokument anzeigenAntwort-EAZW-16092011.pdf (141kB)

Vorstandssitzung vom 18. August 2011

Der Vorstand hat sich am 18. August 2011 in Bern zu einer Sitzung getroffen.

Unser Vorstandsmitglied Rolf Steinmann wurde als Leiter des Bestattungs- und Friedhofamtes der Stadt Zürich gewählt und wird deshalb auf die Generalversammlung 2012 seinen Rücktritt erklären. In das Bedauern über seinen Rücktritt mischt sich die Freude für Rolf: wir gratulieren!

Neben Protokollgenehmigung, Aufnahme neuer Mitglieder, Weiterführung der Organisation der Generalversammlung vom 15./16. Juni 2012 in Davos, Veränderungen an der Website etc. haben wir folgende Anträge an Bundesbehörden gestellt:

 

Dokument anzeigenDer Leitfaden für Braut- und Eheleute "Ehe und Erbrecht" wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement leider nicht mehr aufgelegt. Wir beantragen, die Broschüre wieder zu drucken. (29kB)
 

Dokument anzeigenDie Weisung Rückerfassung Nr. 10.11.01.04 sieht unter Punkt 9.2 vor, dass im Infostar eine Abschlusskontrolle durchzuführen ist. Für diese wichtige Kontrolle ist nicht der richtige Zeitpunkt gewählt. Ein Antrag auf Änderung des Zeitpunktes wurde an das Eidg. Amt für das zivilstandswesen gestellt. (33kB)
 

Dokument anzeigenAn der Generalversammlung in Neuenburg wurde der Wunsch geäussert, dass der Bund die Änderungen in den Kreisschreiben und Weisungen jeweils zur besseren Lesbarkeit einfärbt. Ein entsprechendes Gesuch haben wir dem Eidg. Amt für das Zivilstandswesen eingereicht. (28kB)
 

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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