Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Kantonal- und Regionalverbände
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KAZ
Vorstand
Infostarkommission
Ausbildungskommission
Kantonale Aufsichtsbehörden
EAZW
Zivilstandswesen
Berufsbild - Ausbildung
EVS
Drucksachenverwaltung
Geschützter Bereich
 

Infostarkommission

Präsident
Mitglied AB
Baumann Ronald
Zivilstandsamt Oberaargau und Ausweiszentrum Langenthal
Melchnaustrasse 28
4900 Langenthal
ronald.baumann(at)pom.be.ch
Tel 031 635 42 71
Vizepräsident
Mitglied AB
Ferrario Jean-François
Service de la population
Direction de l'état civil
Caroline 2
1014 Lausanne
jean-francois.ferrario(at)vd.ch
Tel 021 316 38 60
Administrator
Mitglied ZA
Egli Hans Rudolf
Leiter Zivisltandsamt und Ausweiszentrum Kreis Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau i.E.
hansrudolf.egli(at)pom.be.ch
Tel 031 635 41 52
Mitglied ABGsponer Christoph
Sektionschef
Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM)
Avenue de la Gare 39
1950 Sion
christoph.gsponer(at)admin.vs.ch
Tel 027 606 55 74
Mitglied ABBrenn Beat
Leiter Fachstelle Infostar ZH
Abteilung Zivilstandswesen
Gemeindeamt Kanton Zürich
Feldstrasse 40 / Postfach
8090 Zürich
beat.brenn(at)ji.zh.ch
Tel 043 259 83 79
Mitglied ZATissot Philipp
Leiter Zivilstandsamt Sarine
Rue des Chanoines 1
Postfach 132
1702 Fribourg
tissotp(at)fr.ch
Tel 026 305 75 32
Mitglied Fachperson InformatikSchmid Harald
Sicherheitsdirektion BL
Leiter Abteilung Informatik
Frenkendörferstr. 17
4410 Liestal
harald.schmid(at)bl.ch
Tel 061 552 41 03
Projektleiter InfostarPauli Kurt
Dipl. ing. eTH/ BWI M.B.A
ITMC AG
Seestrasse 2
8810 Horgen
kurt.pauli(at)safelegal.ch
Tel 031 382 74 74
Revisionen
Fachperson Finanzen
Krummenacher Christina
Leiterin Revisionsdienste
Gemeindeamt
Feldstrasse 40
8090 Zürich
christina.krummenacher(at)ji.zh.ch
Verbindung zum KAZ VorstandGrossenbacher Walter
KAZ Geschäftsführer
Rathausgase 84 / Postfach 261
3007 Bern
walter.grossenbacher(at)conwin.ch
Tel 079 785 88 45

 

Pflichtenheft Infostarkommission

 

Grundlagen


Die Statuten der Konferenz der Kantone regeln, dass das Präsidium und die Mitglieder der Infostarkommission durch den Vorstand auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Kommission besteht aus 5-8 Mitgliedern und konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Infostarkommission
-   ist Ansprechstelle für den Bund für den Betrieb, die Weiterentwicklung und Anpassung der zentralen Datenbank
-   prüft die Investitions- und Betriebsrechnung der zentralen Datenbank
-   bereitet Anträge für den Vorstand an den Bund oder an die Generalversammlung vor.
Sie erstattet dem Vorstand jährlich Bericht.
Die eidg. Zivilstandsverordnung regelt in Art. 78 ZStV insbesondere, welche Aufgaben der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen bezüglich Infostar zugewiesen werden:
-   Genehmigung der geplanten Aufwendungen für den Betrieb
-   Genehmigung der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten des Betriebes
-   Einbringen von Vorschlägen für die Weiterentwicklung
-   Stellungnahme zu Vorschlägen für die Weiterentwicklung
-   Genehmigung von Investitionen für die Weiterentwicklung
-   Abnahme von weiterentwickelten Einheiten der zentralen Datenbank


Der Kommentar zu Art. 78 besagt, dass die Konferenz der Kantone mit der Infostarkommission eine Ansprechstelle für den Bund geschaffen hat.


Die Infostarkommission erhält die Aufträge direkt durch den Vorstand KAZ (bzw. die Geschäftsstelle KAZ). Die Infostarkommission arbeitet nach Erhalt der Aufträge selbständig im Rahmen des erteilten Auftrages. Sie informiert sach- und termingerecht.

 


Pflichtenheft
 
-   Aushandeln und Erstellen der notwendigen Vereinbarungen zum Betrieb von Infostar mit dem Bund und Antragstellung an den Vorstand.
-   Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarungen durch den Bund und zwar bezüglich Leistung und Abgeltung sowie Antragstellung an den Vorstand bezüglich Abrechnungsgenehmigung.
-   Prüfung aller zur Diskussion stehenden Veränderungen des informatisierten Standesregisters. Die Infostarkommission ist zentrale Ansprechpartnerin des Bundes im Zusammenhang mit Weiterentwicklungen.
-   Einbringen und Prüfung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung. Definition des konkreten Nutzens für die Kantone und Bezeichnung der ungefähren Kostenfolgen zusammen mit den Vertretern des Bundes. (Antrag an den Vorstand)
-   Abnahme und Freigabe von weiterentwickelten Einheiten der zentralen Datenbank erfolgen im Rahmen der Projektorganisation.
-   Prüfung und Beurteilung von Neuinvestitionen, bedingt durch Umsetzung von zwingendem Bundesrecht.
-   Erstellen des Budgets der Kommission und Antrag an den Vorstand.
-   Autonome Führung der Kommissionstätigkeit, d.h. Vertreter des Bundes werden bei Bedarf als Gäste zu den Sitzungen eingeladen.


 

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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