Pflichtenheft Infostarkommission
Grundlagen
Die Statuten der Konferenz der Kantone regeln, dass das Präsidium und die Mitglieder der Infostarkommission durch den Vorstand auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt werden. Die Kommission besteht aus 5-8 Mitgliedern und konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. Die Infostarkommission - ist Ansprechstelle für den Bund für den Betrieb, die Weiterentwicklung und Anpassung der zentralen Datenbank - prüft die Investitions- und Betriebsrechnung der zentralen Datenbank - bereitet Anträge für den Vorstand an den Bund oder an die Generalversammlung vor. Sie erstattet dem Vorstand jährlich Bericht. Die eidg. Zivilstandsverordnung regelt in Art. 78 ZStV insbesondere, welche Aufgaben der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen bezüglich Infostar zugewiesen werden: - Genehmigung der geplanten Aufwendungen für den Betrieb - Genehmigung der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten des Betriebes - Einbringen von Vorschlägen für die Weiterentwicklung - Stellungnahme zu Vorschlägen für die Weiterentwicklung - Genehmigung von Investitionen für die Weiterentwicklung - Abnahme von weiterentwickelten Einheiten der zentralen Datenbank
Der Kommentar zu Art. 78 besagt, dass die Konferenz der Kantone mit der Infostarkommission eine Ansprechstelle für den Bund geschaffen hat.
Die Infostarkommission erhält die Aufträge direkt durch den Vorstand KAZ (bzw. die Geschäftsstelle KAZ). Die Infostarkommission arbeitet nach Erhalt der Aufträge selbständig im Rahmen des erteilten Auftrages. Sie informiert sach- und termingerecht.
Pflichtenheft - Aushandeln und Erstellen der notwendigen Vereinbarungen zum Betrieb von Infostar mit dem Bund und Antragstellung an den Vorstand. - Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarungen durch den Bund und zwar bezüglich Leistung und Abgeltung sowie Antragstellung an den Vorstand bezüglich Abrechnungsgenehmigung. - Prüfung aller zur Diskussion stehenden Veränderungen des informatisierten Standesregisters. Die Infostarkommission ist zentrale Ansprechpartnerin des Bundes im Zusammenhang mit Weiterentwicklungen. - Einbringen und Prüfung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung. Definition des konkreten Nutzens für die Kantone und Bezeichnung der ungefähren Kostenfolgen zusammen mit den Vertretern des Bundes. (Antrag an den Vorstand) - Abnahme und Freigabe von weiterentwickelten Einheiten der zentralen Datenbank erfolgen im Rahmen der Projektorganisation. - Prüfung und Beurteilung von Neuinvestitionen, bedingt durch Umsetzung von zwingendem Bundesrecht. - Erstellen des Budgets der Kommission und Antrag an den Vorstand. - Autonome Führung der Kommissionstätigkeit, d.h. Vertreter des Bundes werden bei Bedarf als Gäste zu den Sitzungen eingeladen.
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