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Die Zivilstandsämter führen Register über die Zivilstandsereignisse Geburt, Tod, Eheschliessung und Kindesanerkennung. Diese Ereignisse werden von den für den Ereignisort zuständigen Zivilstandsämtern beurkundet. Ferner wird vom Zivilstandsamt des Heimatorts der Schweizerin und des Schweizers das Familienregister als 'Sammelregister' geführt; in dieses werden alle Zivilstandsereignisse und die für den Zivilstand bedeutsamen Gerichts- (z.B. betreffend die Ehescheidung) und Verwaltungsentscheide eingetragen. Die Zivilstandsregister werden heute lokal, oft gemeindeweise, geführt, und nur den auf Papier geschriebenen Eintragungen kommt die erhöhte Beweiskraft nach Artikel 9 des Zivilgesetzbuches zu.

Durch das Projekt Infostar soll die Führung der Zivilstandsregister informatisiert und gesamtschweizerisch vernetzt werden. Der Bund betreibt für die Kantone eine zentrale Datenbank, die Erfassung der Daten geschieht aber weiterhin dezentral in den Kantonen. Das Informatik Service Center (ISC) des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements entwickelte und betreibt das System Infostar im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ). Nach Plan soll 2003 ein Pilotbetrieb durchgeführt und anschliessend innert einiger Monate das System in der ganzen Schweiz verbreitet werden. Vollbetrieb ist erreicht, sobald alle schweizerischen Zivilstandsämter alle neu eintretenden Ereignisse im informatisierten Register erfassen; dies wird ab dem zweiten Semester 2004 der Fall sein.

Die bisherigen Funktionen der Zivilstandsregister bleiben erhalten. In Infostar werden jedoch Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen den Personen individuell zugeordnet, nicht (wie im Familienregister) 'familienweise' dargestellt. Mann und Frau können grundsätzlich in gleicher Weise registriert werden. Ferner werden mögliche Fehlerquellen ausgeschaltet, indem künftig keine Mehrfacherfassung gleicher Daten am Ort des Zivilstandsereignisses und an den (u. U. mehreren) Heimatorten erfolgt. Weil die Effizienz des Systems mit zunehmendem Bestand an registrierten Daten steigt, lassen sich überdies nach mehreren Betriebsjahren namhafte Einsparungen realisieren.

Als Rechtsgrundlage für die informatisierte Registerführung verabschiedete das Parlament am 5. Oktober 2001 eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB, Art. 39 ff., SR 210), die seit 1. Juli 2004 in Kraft steht. In den neuen Bestimmungen wird der Bund zum Betrieb der zentralen Datenbank ermächtigt und zur Übernahme der Investitionskosten bis zu 5 Millionen Franken verpflichtet. Die Kantone haben die Pflicht, ihre Zivilstandsämter dem System anzuschliessen und die Kosten des Betriebs gemeinsam zu tragen. Die Anliegen von Datenschutz und Datensicherheit sind gesetzlich verankert.
 
Quelle: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/infostar.html

 
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