Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Geschichtliches

 
Die Beurkundung des Personenstandes geht auf die frühen Aufzeichnungen der kirchlichen Behörden zurück. Diese kirchlichen Aufzeichnungen geben allerdings keinen Überblick über die Zusammensetzung der Familien und die Verwandschaftsverhältnisse. In zahlreichen Kantonen wurden deshalb zusätzliche Verzeichnisse eingeführt (Stammbuch, Haushaltregister, Bürgerrodel usw.)
 
Die oben erwähnte kirchliche Registerführung wurde im Jahre 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz geschaffenen Zivilstandsämtern übertragen. Ihnen obliegt seither die Eintragungen der Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle und Anerkennungen in die dafür vorgesehenen Register. Zudem fällt die Beurkundung von Kindesanerkennungen und die Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen in ihre Zuständigkeit.
 
Das Familienregister wurde im Jahre 1929, gestützt auf das Bundesrecht, in der ganzen Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut; bis zur Einführung des informatisierten Standesregisters wurden ihr von Amtes wegen alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger und Bürgerinnen gemeldet. Beim Familienregister handelte es sich um ein Sammelregister. Dieses System erlaubte es, mit einer einzigen Urkunde als Auszug aus dem Familienregister die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechtsverhältnisse nachzuweisen (z.B. in Erbschaftsangelegenheiten).

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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