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Geschichtliches

 
Die Beurkundung des Personenstandes geht auf die frühen Aufzeichnungen der kirchlichen Behörden zurück. Diese kirchlichen Aufzeichnungen geben allerdings keinen Überblick über die Zusammensetzung der Familien und die Verwandschaftsverhältnisse. In zahlreichen Kantonen wurden deshalb zusätzliche Verzeichnisse eingeführt (Stammbuch, Haushaltregister, Bürgerrodel usw.)
 
Die oben erwähnte kirchliche Registerführung wurde im Jahre 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz geschaffenen Zivilstandsämtern übertragen. Ihnen obliegt seither die Eintragungen der Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle und Anerkennungen in die dafür vorgesehenen Register. Zudem fällt die Beurkundung von Kindesanerkennungen und die Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen in ihre Zuständigkeit.
 
Das Familienregister wurde im Jahre 1929, gestützt auf das Bundesrecht, in der ganzen Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut; bis zur Einführung des informatisierten Standesregisters wurden ihr von Amtes wegen alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger und Bürgerinnen gemeldet. Beim Familienregister handelte es sich um ein Sammelregister. Dieses System erlaubte es, mit einer einzigen Urkunde als Auszug aus dem Familienregister die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechtsverhältnisse nachzuweisen (z.B. in Erbschaftsangelegenheiten).

 
NEWS

Infostar zum Bund
Das Elektronische Zivilstandsregister Infostar wird in Zukunft vollständig durch den Bund betrieben. Der Bundesrat hat am 24.02.2010 einem Anliegen der Kantone entsprochen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die neue Organisations- und Betriebsstruktur umzusetzen.
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Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
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Keine Heirat bei rechtswidrigem Aufenthalt!
Nach dem Nationalrat hat am 25. Mai 2009 auch der Ständerat den Gesetzesänderungen zur Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt zugestimmt.
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