Die Beurkundung des Personenstandes geht auf die frühen Aufzeichnungen der kirchlichen Behörden zurück. Diese kirchlichen Aufzeichnungen geben allerdings keinen Überblick über die Zusammensetzung der Familien und die Verwandschaftsverhältnisse. In zahlreichen Kantonen wurden deshalb zusätzliche Verzeichnisse eingeführt (Stammbuch, Haushaltregister, Bürgerrodel usw.) Die oben erwähnte kirchliche Registerführung wurde im Jahre 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz geschaffenen Zivilstandsämtern übertragen. Ihnen obliegt seither die Eintragungen der Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle und Anerkennungen in die dafür vorgesehenen Register. Zudem fällt die Beurkundung von Kindesanerkennungen und die Entgegennahme und Beurkundung von Namenserklärungen in ihre Zuständigkeit. Das Familienregister wurde im Jahre 1929, gestützt auf das Bundesrecht, in der ganzen Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut; bis zur Einführung des informatisierten Standesregisters wurden ihr von Amtes wegen alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger und Bürgerinnen gemeldet. Beim Familienregister handelte es sich um ein Sammelregister. Dieses System erlaubte es, mit einer einzigen Urkunde als Auszug aus dem Familienregister die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechtsverhältnisse nachzuweisen (z.B. in Erbschaftsangelegenheiten). |