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Die Modernisierung und Professionalisierung im Verwaltungszweig Zivilstandswesen ist in vollem Gange. Seit dem 01.01.2005 sind alle Zivilstandsämter der Schweiz an der schweizerischen zentralen Datenbank angeschlossen. Von den Medien praktisch kaum beachtet, beschloss die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 05. Oktober 2001 die Änderung des Zivilgesetzbuches zur Schaffung einer ausdrücklichen Gesetzesgrundlage für die informatisierte Führung der Zivilstandsregister. Nach und nach wurden in den letzen Jahren in allen Kantonen regionale Zivilstandsämter eingerichtet. In einem weiteren Schritt wurden sämtliche Zivilstandsämter in einem datengeschützten Raum miteinander elektronisch vernetzt und seit 01.01.2005 werden alle Zivilstandsereignisse (Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle usw.) in einem digitalen System beurkundet. Die maschinenschriftliche oder gar noch handschriftliche Beurkundung auf Papier in den traditionsreichen Zivilstandsbüchern gehört somit der Vergangenheit an. Mit der Einführung des elektronischen Beurkundungssystems Infostar sind die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten mit weit mehr als einem neuen Arbeitsmittel ausgestattet worden. Damit wurde der Grundstein gelegt für ein bürgerfreundliches, kostengünstiges und entwicklungsfähiges Personendaten-Management in einem hoch datengeschützten System. Vorläufig ist es bloss auf Personen und Familienbeziehungen ausgelegt. Der Datentransport von den Zivilstandsämtern zu den Einwohnerkontrollen basiert heute zwar immer noch auf dem gewohnten Heimatschein. Doch wird schon nach Möglichkeiten für den elektronischen Datenaustausch gesucht; gestützt auf bundesrechtlich harmonisierte Merkmale. Gerade weil die sichere und vor Missbräuchen geschützte Zuordnung der Zivilstandsdaten zur Person im Hinblick auf die Abgabe von amtlichen Ausweisen nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen kann, liegt eine bessere Vernetzung zwischen den Zivilstandsämtern und den Gemeinden auf der Hand. Das Gleiche gilt für den Verkehr mit den schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland, um eine schnelle und mit genauen Daten belegte Immatrikulation im Ausland zu gewährleisten. Die bisherigen Funktionen der Zivilstandsregister bleiben weiterhin erhalten. In Infostar werden jedoch Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen den Personen individuell zugeordnet und nicht wie im altehrwürdigen Familienregister 'familienweise' dargestellt. Mit der neuen Erfassungstechnik können auch mögliche Fehlerquellen ausgeschaltet werden, indem künftig keine Mehrfacherfassung gleicher Daten am Ort des Zivilstandsereignisses und an den (u. U. mehreren) Heimatorten erfolgt. Weil die Effizienz des Systems mit zunehmendem Bestand an registrierten Daten steigt, lassen sich überdies nach mehreren Betriebsjahren namhafte Einsparungen realisieren. Das Zivilstandswesen heute ist ein hochmoderner Zweig in der Verwaltung. Folgende Zivilstandsereignisse im In- und Ausland, Gerichts- und Verwaltungsentscheide werden heute vom Zivilstandsbeamten, von der Zivilstandsbeamtin in seinem Zuständigkeitsbereich (Zivilstandskreis) im elektronischen Standesregister verarbeitet:
- Geburten
- Trauungen
- Todesfälle - Verschollenerklärungen
- Kindesverhältnisse
- Geschlechtsänderungen
- Erklärungen und Entscheide zu Familien- und Vornamen
- Eheauflösungen
- Entscheide zu Bürgerrechten
Eintragungen in Zivilstandsregistern dienen als Grundlage u.a. für:
- Die personen- und familienrechtliche Stellung aller Bürger und Bürgerinnen (Ausstellung von Zivilstandsdokumenten)
- Den Nachweis des Bürgerrechts in der Heimatgemeinde und damit des Schweizer-Bürgerrechts
- Das Funktionieren der Einwohner- und Fremdenkontrollen der Gemeinden
- Die Ausstellung von Ausweispapieren (ID-Karten, Reisepässe usw.)
- Vormundschaftliche Massnahmen (Vaterschaftsklagen, Sicherstellung des Kindsgutes usw.
- Die Feststellung der gesetzlichen Erben
- Das Bestattungswesen
- Die militärische Aushebung
- Die Bevölkerungsstatistik
- Genealogische Forschungen und wissenschaftliche Erhebungen
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