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Kursangebot

Neue Aus- und Weiterbildung im Zivilstandswesen

Der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen (SVZ) führt in enger Zusammenarbeit mit der Weiterbildung BV Bern (bwd) Aus- und Weiterbildungskurse sowie die eidgenössiche Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte durch.

 

Im September 2010 wurde grünes Licht zur Umsetzung des neuen Konzepts der Aus- und Weiterbildung des SVZ gegeben.

 

Mit einem modernen Aus- und Weiterbildungskonzept nimmt der SVZ seine Führungsverantwortung im Schweizerischen Zivilstandswesen wahr. Das schweizweit koordinierte Aus- und Weiterbildungsprogramm stellt eine hohe fachliche Qualifizierung der im Schweizerischen Zivilstandswesen tätigen Personen sicher.

 

Das neue Konzept basiert aufbauend auf folgenden Elementen:

 

Basis-Modul (B-Modul) 

 

Dieses führt während 2 Tagen in die Grundzüge des Berufs als Zivilstandsbeamter/-in ein. Die AbsolventInnen kennen das Zivilstandswesen im Überblick und sind in der Lage, ihre Zu- bzw. Abneigung für die Arbeit im Zivilstandswesen zu erkennen.

Kursinhalte sind z.B.:

  • Aufgabenbereiche
  • Organisationsstrukturen
  • Rechtsgrundlagen
  • Einblick in ein Zivilstandsamt (Praxis)

Dieses Modul eignet sich vor allem für Personen, welche

  • sich für das Zivilstandswesen interessieren
  • demnächst im Zivilstandswesen die Tätigkeit aufnehmen werden
  • in einem anverwandten Fachbereich (z.B. Erbschaftsbehörden, Notare, Grundbuchbeamte, etc.) tätig sind 

Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung.

Weitere Angaben über den Kursinhalt, die Kursdaten, den Kursort und die Kurskosten entnehmen Sie direkt dem Link
Kursinformationen B-Modul
 

 

Zertifikats-Module (Z-Module)

 

Diese ersetzen den bisherigen Grundkurs und führen zum SVZ-Zertifikat.

Die erfolgreichen Absolventen/-innen sind in der Lage, Zivilstandsereignisse bis zu einer mittleren Komplexität selbständig zu beurkunden und entsprechende Kundenberatung anzubieten.

Kursinhalte sind:

  • Einführung in das Recht
  • Person
  • Geburt 1
  • Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft
  • Tod 1
  • Personendaten 1
  • Zivilrecht 1

Diese Module eignen sich vor allem für Personen, welche

  • im Zivilstandswesen tätig sind und in der Regel 6 Monate Praxis und Kenntnisse in Infostar haben
  • sich optimal für die Zertifizierung SVZ vorbereiten wollen
  • sich für das Zivilstandswesen interessieren (ohne Zertifikatsabschluss)
  • als individuelle Weiterbildung (jedes Modul kann einzeln besucht werden)

Für jedes besuchte Modul wird eine Kursbestätigung abgegeben.

Es besteht die Möglichkeit durch das Absolvieren der (elektronischen) Zertifizierung das Zertifikat SVZ zu erlangen.

Weitere Angaben über den detaillierten Kursinhalt, die Kursdaten, den Kursort und die Kurskosten entnehmen Sie direkt dem Link
Kursinformationen Z-Modul
 

Prüfungsvorbereitungs-Module (P-Module) / gültig ab 2012

 

Nach Art. 4 Abs. 3 Bst. c und Abs 4 ZStV müssen die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten seit dem 1. Juli 2004 über den eidgenössichen Fachausweis verfügen.

Um für das Bestehen der Berufsprüfung gut gerüstet zu sein, wird der Besuch der P-Module empfohlen.

Kursinhalte sind:

  • Geburt 2
  • Tod 2
  • Personendaten 2
  • Verwaltungsrecht
  • Bürgerecht
  • Zivilrecht 2
  • Zivilstandsorganisation
  • Zivilstandsregister

Die Kursinhalte bauen grösstenteils auf die Kenntnisse aus den Zertifikatsmodulen auf.

Diese Module eignen sich vor allem für Personen, welche

  • sich optimal für die eidgenössische Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte vorbereiten wollen und die Anforderungen gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.31 vom 17.12.2009 erfüllen
  • als individuelle Weiterbildung (jedes Modul kann einzeln besucht werden)
Weitere Angaben über den detaillierten Kursinhalt, die Kursdaten, den Kursort und die Kurskosten entnehmen Sie direkt dem Link
Prüfungsvorbereitungsmodule (P-Module)
 

Eidgenössischer Fachausweis

 

Bei erfolgreichem Abschluss der Eidgenössischen Berufsprüfung erhalten die Absolventen/-innen den Eidgenössischen Fachausweis.

Zu der Prüfung wird zugelassen, wer:

  • Die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt
  • Über einen kantonalen oder eidgenössischen Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder mindestens einen gleichwertigen Abschluss verfügt
  • Den Nachweis erbringt, nach Abschluss der Ausbildung während mindestens zwei Jahren im Durchschnitt 70% bis 100%, oder während mindestens drei Jahren im Durchschnitt 40% bis 70% eine zivilstandsamtliche Tätigkeit ausgeübt hat
 

 

PS: Hinweise auf die Durchführung der eidg. Berufsprüfung 2012

 

schriftliche Prüfung

21. + 22. August 2012

mündlich Prüfung

28. + 29. August 2012

Kosten und Anmeldung

siehe separate Ausschreibung

Anmeldefrist

2. Dezember 2011

 

 

 

 

Weiterbildungs-Module (W-Module)

 

Diese werden nach Bedarf in einem Weiterbildungsprogramm angeboten.

Bereits dieses Jahr umgesetzt werden "Rechtsgrundlagen und rechtliches Denken", "altes/neues Recht" und "Ich trau mich". Die letzt genannte Weiterbildung richtet sich an Zivilstandsbeamtinnen und -beamte, denen es ein persönliches Anliegen ist, Zeremonien als eine schöne und bereichernde Aufgabe im Berufsalltag erleben zu können.

Weitere Angaben über die Kursinhalte, die Kursdaten, den Kursort und die Kurskosten entnehmen Sie direkt dem Link
Kursinformationen W-Module
 

 

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Bereiche:

Dokument anzeigenModul-Aufbau-Ausbildung-SVZ-Logo-2.pdf (471kB)
 

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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