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AUGUST 2012
Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte
Die Prüfungskommission des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen gibt gestützt auf Punkt 3.1 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung bekannt, dass die nächste Prüfung am 21./22. (schriftlich) und am 28./29. August 2012 (mündlich) in Bern durchgeführt wird. Mit der Durchführung wurde die Weiterbildung BV Bern beauftragt.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff richtet sich nach Punkt 4.3 der Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Durchführung der Prüfung und gliedert sich gemäss Punkt 5.11 der Prüfungsordnung in zwei mündliche und drei schriftliche Bereiche. Der Prüfungsplan und die Expertenliste werden den Kandidatinnen und Kandidaten mindestens acht Wochen vor der Prüfung zugestellt.
Zulassung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Die Voraussetzungen richten sich nach Punkt 3.31 der Prüfungsordnung. (Stichtag zivilstandsamtliche Tätigkeit 31.07.2012). Bei zu grosser Anmeldezahl werden Kandidatinnen und Kandidaten an einen nächstmöglichen Prüfungstermin zurückstellt.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 2'100.—. Sie deckt gleichzeitig die Kosten für die Ausstellung des Fach-ausweises und die Registrierung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).
Bei Abmeldung nach erfolgter Anmeldung wird eine Kostenpauschale von Fr. 200.— erhoben.
Deutschsprachige Prüfungsvorbereitungsmodule (P-Module) werden demnächst unter www.bwdbern.ch / Weiterbildung / Zivilstandsbehörden publiziert.
Anmeldungen
Anmeldeformulare können auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen www.zivilstandswesen.ch herunter geladen werden.
Anmeldeschluss: 2. Dezember 2011.
Unterlagen
Die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte, die Wegleitung zur Prüfungsordnung sowie die Lerninhalte und Ausbildungsziele können auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen www.zivilstandswesen.ch herunter geladen werden.
Silvia Inglin
Präsidentin der Prüfungskommission |