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Prüfung Eidg. Fachausweis

 

2012

 

Die eidg. Berufsprüfung findet 2012 wie folgt statt

 

Schriftlich        21./22.08.2012

Mündlich         28./29.08.2012

 

In Zukunft finden die Prüfungen in der Regel im August statt.

 

 

 

AUGUST 2012

 

Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte

 

Die Prüfungskommission des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen gibt gestützt auf Punkt 3.1 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung bekannt, dass die nächste Prüfung am 21./22. (schriftlich) und am 28./29. August 2012 (mündlich) in Bern durchgeführt wird. Mit der Durchführung wurde die Weiterbildung BV Bern beauftragt.

 

 

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff richtet sich nach Punkt 4.3 der Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Durchführung der Prüfung und gliedert sich gemäss Punkt 5.11 der Prüfungsordnung in zwei mündliche und drei schriftliche Bereiche. Der Prüfungsplan und die Expertenliste werden den Kandidatinnen und Kandidaten mindestens acht Wochen vor der Prüfung zugestellt.

 

 

Zulassung

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Die Voraussetzungen richten sich nach Punkt 3.31 der Prüfungsordnung. (Stichtag zivilstandsamtliche Tätigkeit 31.07.2012). Bei zu grosser Anmeldezahl werden Kandidatinnen und Kandidaten an einen nächstmöglichen Prüfungstermin zurückstellt.

 

 

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 2'100.—. Sie deckt gleichzeitig die Kosten für die Ausstellung des Fach-ausweises und die Registrierung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT).

Bei Abmeldung nach erfolgter Anmeldung wird eine Kostenpauschale von Fr. 200.— erhoben.

Deutschsprachige Prüfungsvorbereitungsmodule (P-Module) werden demnächst unter  www.bwdbern.ch / Weiterbildung / Zivilstandsbehörden publiziert.

 

Anmeldungen

Anmeldeformulare können auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen www.zivilstandswesen.ch herunter geladen werden.

 

Anmeldeschluss: 2. Dezember 2011.

 

 

Unterlagen

Die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte, die Wegleitung zur Prüfungsordnung sowie die Lerninhalte und Ausbildungsziele können auf der Homepage des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen www.zivilstandswesen.ch herunter geladen werden.

 

 

Silvia Inglin

Präsidentin der Prüfungskommission

 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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