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GENERALVERSAMMLUNG 2010

 

BRAUNWALD GL

 

11. - 12. JUNI 2010

 

 

 

 
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Rubrik "Stellen"



Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
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Keine Heirat bei rechtswidrigem Aufenthalt!
Nach dem Nationalrat hat am 25. Mai 2009 auch der Ständerat den Gesetzesänderungen zur Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt zugestimmt.
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