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Ausbildung im Zivilstandswesen

Eidgenössischer Fachausweis für Zivilstandsbeamte und Zivilstandsbeamtinnen.
 
Das Ziel „einheitliche gesamtschweizerische Ausbildung im Zivilstandswesen" (auf allen Stufen) wurde in den letzten Jahren intensiv verfolgt. Diese dient dem bundesrechtlichen Leitmotiv eines fachlich zuverlässigen Vollzugs gemäss Art. 48 Abs. 3 ZGB.
 
Art. 48 Abs. 3 ZGB sagt aus:
Zur Sicherstellung eines fachlich zuverlässigen Vollzugs kann der Bundesrat Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen sowie an den Beschäftigungsgrad der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erlassen.
 
Gestützt auf diese neue Bestimmung (seit 01.01.2000) legte der Bundesrat fest, dass die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten einen Mindestbeschäftigungsgrad von 40 %  haben müssen. Des Weitern setzt die Ernennung oder Wahl zum Zivilstandsbeamten oder zur Zivilstandsbeamtin u.a. den Eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamte oder Zivilstandsbeamtinnen voraus. Durch die Genehmigung des Reglements durch den Bundesrat konnte im Jahre 2004 der erste Vorbereitungskurs für die eidgenössische Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfungen fanden im Januar 2005 statt.
 
Die ersten 40 Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten mit eidgenössischem Fachausweis sind nun ein Faktum. Damit wird gezeigt, dass es sich nicht nur – wie von aussen vielfach so angesehen – um irgendeine untergeordnete Funktion in der öffentlichen Verwaltung, sondern um einen eigenen Berufsstand mit grosser Verantwortung und staatstragenden Aufgaben handelt. Die professionelle Beratung und Begleitung in Personenstands- und Bürgerrechtsfragen bildet ein Kernstück des Aufgabenbereichs.
 
Die Tatsache, dass die Schweiz für die Funktion des Zivilstandsbeamten oder der Zivilstandsbeamtin heute auch eine eidgenössische Prüfung vorsieht, beweist eindrücklich, dass es sich um eine Tätigkeit mit grossen Anforderungen handelt, die grosse Selbständigkeit voraussetzt.

Der Zivilstandsbeamte / die Zivilstandsbeamtin heute


Zivilstandsbeamtin
oder Zivilstandsbeamter ist nicht mehr bloss eine Funktion oder ein Nebenamt in der Gemeindeverwaltung. Seit kurzem handelt es sich um einen eidgenössisch anerkannten Beruf. Die professionelle Beratung und Begleitung in Personenstands- und Bürgerrechtsfragen bildet ein Kernstück des Aufgabenbereichs. Gerade auch durch die verbesserte Ausbildung kommen die Funktionäre im schweizerischen Zivilstandswesen dem Ruf nach „mehr Kompetenz und Bürgernähe" in allen Belangen nach.
Die Durchführung und Gestaltung einer Ziviltrauung gehört mit Bestimmtheit zu den in der Öffentlichkeit bekanntesten Aufgaben eines Zivilstandsbeamten/einer Zivilstandsbeamtin. Viel entscheidender ist jedoch ihre vielschichtige, parajuristische Tätigkeit; viel mehr gefragt  ist ein grosses Fachwissen für die Abwicklung des Vorbereitungsverfahrens für die Eheschliessung und insbesondere für die Beurkundung des Personenstandes nach den umfangreichen Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie führen nicht bloss eine der zahlreichen Datenbanken, sondern sie beurkunden rechtsverbindlich für Verwaltung, Gerichte und Private die relevanten Personendaten. Sie liefern die wichtigen Basisdaten für die andern Verwaltungseinheiten. Sie sind  die Hüter der korrekten Schreibweise der Familien- und Vornamen und sie wissen, woher die Familien stammen. Sie kennen die Geschichte des Volkes, denn sie sind ihm nahe, sozusagen in guten und in schlechten Tagen. Sie sind Urkundspersonen.
Durch die immer grösser werdende Mobilität müssen die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten zunehmend auch die ausländischen Gesetze konsultieren (Namensrecht usw.).
 


Eine verantwortungsvolle Tätigkeit
 
In der Schweiz sind ausschliesslich die Zivilstandsämter zur Beurkundung des Personenstandes und zur Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung zuständig. Sie stellen die Basisdaten für die weitere Verarbeitung in der Verwaltung bereit (Einwohnerkontrolle, Steuerverwaltung, militärische Aushebung, AHV usw.).
Das Zivilstandsamt untersteht fachlich einer kantonalen Aufsichtsbehörde.
Die schweizerische Eidgenossenschaft übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen durch das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) aus. Die Genehmigung der nötigen Vorschriften erfolgen durch den Bundesrat bzw. durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

 
NEWS

Infostar zum Bund
Das Elektronische Zivilstandsregister Infostar wird in Zukunft vollständig durch den Bund betrieben. Der Bundesrat hat am 24.02.2010 einem Anliegen der Kantone entsprochen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die neue Organisations- und Betriebsstruktur umzusetzen.
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Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
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Keine Heirat bei rechtswidrigem Aufenthalt!
Nach dem Nationalrat hat am 25. Mai 2009 auch der Ständerat den Gesetzesänderungen zur Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt zugestimmt.
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