Der Zivilstandsbeamte / die Zivilstandsbeamtin heute
Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter ist nicht mehr bloss eine Funktion oder ein Nebenamt in der Gemeindeverwaltung. Seit kurzem handelt es sich um einen eidgenössisch anerkannten Beruf. Die professionelle Beratung und Begleitung in Personenstands- und Bürgerrechtsfragen bildet ein Kernstück des Aufgabenbereichs. Gerade auch durch die verbesserte Ausbildung kommen die Funktionäre im schweizerischen Zivilstandswesen dem Ruf nach „mehr Kompetenz und Bürgernähe" in allen Belangen nach. Die Durchführung und Gestaltung einer Ziviltrauung gehört mit Bestimmtheit zu den in der Öffentlichkeit bekanntesten Aufgaben eines Zivilstandsbeamten/einer Zivilstandsbeamtin. Viel entscheidender ist jedoch ihre vielschichtige, parajuristische Tätigkeit; viel mehr gefragt ist ein grosses Fachwissen für die Abwicklung des Vorbereitungsverfahrens für die Eheschliessung und insbesondere für die Beurkundung des Personenstandes nach den umfangreichen Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie führen nicht bloss eine der zahlreichen Datenbanken, sondern sie beurkunden rechtsverbindlich für Verwaltung, Gerichte und Private die relevanten Personendaten. Sie liefern die wichtigen Basisdaten für die andern Verwaltungseinheiten. Sie sind die Hüter der korrekten Schreibweise der Familien- und Vornamen und sie wissen, woher die Familien stammen. Sie kennen die Geschichte des Volkes, denn sie sind ihm nahe, sozusagen in guten und in schlechten Tagen. Sie sind Urkundspersonen. Durch die immer grösser werdende Mobilität müssen die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten zunehmend auch die ausländischen Gesetze konsultieren (Namensrecht usw.).
Eine verantwortungsvolle Tätigkeit In der Schweiz sind ausschliesslich die Zivilstandsämter zur Beurkundung des Personenstandes und zur Vorbereitung und Durchführung der Eheschliessung zuständig. Sie stellen die Basisdaten für die weitere Verarbeitung in der Verwaltung bereit (Einwohnerkontrolle, Steuerverwaltung, militärische Aushebung, AHV usw.). Das Zivilstandsamt untersteht fachlich einer kantonalen Aufsichtsbehörde. Die schweizerische Eidgenossenschaft übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen durch das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) aus. Die Genehmigung der nötigen Vorschriften erfolgen durch den Bundesrat bzw. durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
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