Das Departement übt die Oberaufsicht über das schweizerische Zivilstandswesen aus.
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen ist zur selbstständigen Erledigung folgender Geschäfte ermächtigt:
- a. Erlass von Weisungen über die Beurkundung des Personenstandes, die Vorbereitung der Eheschliessung und die Trauung sowie die Sicherstellung der Register und Belege;
- b. Inspektion der Zivilstandsämter, der Aufsichtsbehörden und der kantonalen Zivilstandsarchive;
- c. Austausch und Beschaffung von Zivilstandsurkunden.
Es kann für den Austausch und die Beschaffung von Zivilstandsurkunden direkt mit Vertretungen der Schweiz im Ausland sowie mit ausländischen Behörden und Amtsstellen verkehren.
Eidg. Amt für Zivilstandswesen
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