Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB
Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.
Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.
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