Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
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Aufgaben

 

  • Förderung des Ansehens und der beruflichen Stellung der im Zivilstandswesen tätigen Personen;
  • Wahrung und Förderung gemeinsamer beruflicher Interessen;
  • Durchführung von Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, insbesondere durch Veranstaltung von Grundkursen, Prüfungsvorbereitungskursen und vom Bund anerkannten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen;
  • Durchführung von Fachveranstaltungen;
  • Herausgabe und Unterstützung von Fachpublikationen, Herausgabe von Drucksachen und Betrieb einer Homepage;
  • Stellungnahme zu Entwürfen für Erlasse im Fachbereich;
  • Pflege der Kollegialität zwischen den Mitgliedern und mit verwandten Organisationen im In- und Ausland.
 
NEWS

Bundesgericht bekräftigt Anwenbarkeit von Art. 98 Abs. 4 ZGB

Leitentscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2011: 2C_349/2011.

Die seit 1. Januar 2011 geltenden zivilstandsdienstlichen Bestimmungen betreffend illegalen Aufenthalt von ausländischen ehewilligen Personen behalten ihre volle Gültigkeit. Der Ball liegt bei den Migrationsbehörden.


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Name und Bürgerrecht - Schlussabstimmungen
Der Nationalrat und der Ständerat haben am 30. September 2011 die neuen Regelungen zu Name und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder im Zivilgesetzbuch in den Schlussabstimmungen beschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19. Januar 2012 ab.
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Gegen Zwangsheiraten
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates sagt Zwangsheiraten den Kampf an. Sie hat am 19. August 2011  die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage, nach der unter Zwang geschlossene Ehen von Amts wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen nicht mehr toleriert werden sollen, mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Nationalrat hat am 20. Dezember 2011 Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Detailberatung findet aus Zeitgründen erst in der Frühjahrssession 2012 statt. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor.
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