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News

29.06.2010 Keine Heirat ohne rechtmässigen Aufenthalt!
Vom 1. Januar 2011 an müssen ausländische Verlobte im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Wenn sie dies nicht können, wird die Trauung verweigert.
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03.03.2010 Infostar zum Bund
Das Elektronische Zivilstandsregister Infostar wird in Zukunft vollständig durch den Bund betrieben. Der Bundesrat hat am 24.02.2010 einem Anliegen der Kantone entsprochen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die neue Organisations- und Betriebsstruktur umzusetzen.
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21.11.2009 Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
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08.10.2008 Europäisches Wörterbuch für das Personenstandswesen
Auf der Homepage des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten (EVS) ist seit dem 08.10.2008 ein Wörterbuch mit 237 Begriffen aus dem Personenstandswesen aufgeschaltet.   
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Keine Heirat ohne rechtmässigen Aufenthalt!
Vom 1. Januar 2011 an müssen ausländische Verlobte im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Wenn sie dies nicht können, wird die Trauung verweigert.
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Infostar zum Bund
Das Elektronische Zivilstandsregister Infostar wird in Zukunft vollständig durch den Bund betrieben. Der Bundesrat hat am 24.02.2010 einem Anliegen der Kantone entsprochen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die neue Organisations- und Betriebsstruktur umzusetzen.
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Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
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