Verlobte, welche das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, müssen künftig während des Vorbereitungsverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Desgleichen müssen künftig Partnerinnen oder Partner, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, während des Vorverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.
Die gesetzliche Neuregelung untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. |