Schweizerischer Verband für Zivilstandwesen
Generalversammlung
Kantonal- und Regionalverbände
Zeitschrift für Zivilstandswesen
Publikationen
KAZ
EAZW
Zivilstandswesen
Berufsbild - Ausbildung
EVS
Drucksachenverwaltung
 

News

Die Zivilstandsämter erhalten einen erweiterten Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS). Ausserdem sind die Zivilstandsämter verpflichtet, der zuständigen Migrationsbehörde ausländische Verlobte, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachweisen können, zu melden. Dieselben Neuerungen gelten für gleichgeschlechtliche Partnerinnen und gleichgeschlechtliche Partner, die eine eingetragene Partnerschaft begründen wollen.

» zurück
 
NEWS

Keine Heirat ohne rechtmässigen Aufenthalt!
Vom 1. Januar 2011 an müssen ausländische Verlobte im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Wenn sie dies nicht können, wird die Trauung verweigert.
» mehr


Infostar zum Bund
Das Elektronische Zivilstandsregister Infostar wird in Zukunft vollständig durch den Bund betrieben. Der Bundesrat hat am 24.02.2010 einem Anliegen der Kantone entsprochen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die neue Organisations- und Betriebsstruktur umzusetzen.
» mehr


Namensreform verkommt zur Gesetzeskosmetik
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat am 27. August 2009 mehrheitlich beschlossen, die Voranstellungsmöglichkeit des Bräutigams bei Wahl des Frauennamens zum Ehenamen von der Zivilstandsverordnung ins Zivilgesetzbuch zu übernehmen. Das ist alles, was vom Vorhaben der Gleichstellung der Ehegatten bezüglich Name und Bürgerrecht übrig geblieben ist.
» mehr




»» weitere News
Seite drucken